Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist die Erstattung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA), auch bekannt als „Apps auf Rezept“, durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Ecker + Ecker berät zu:
Erstattungsstrategie
- Prüfung der gesetzlichen Anforderungen
- Analyse erforderlicher Studien zum Nachweis positiver Versorgungseffekte
- Frühe Beratung beim BfArM
Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis
- Begleitung bei der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis des BfArM
- Erstellung aller Unterlagen für den Listungsantrag
- Analyse laufender Listungsverfahren
Evidenzgenerierung
- Beurteilung vorhandener Studien
- Entwicklung geeigneter Studiendesigns und Evaluationskonzepte
Verhandlung des Vergütungsbetrages
- Entwicklung der Verhandlungsstrategie
- Begleitung bei der Preisverhandlung mit dem GKV-SV
- Erstellung von Preismodellrechnungen
- Direktvertragskonzepte mit Kostenträgern
Statistische Beratung
- Beurteilung von SAP und Prüfplan
- Fallzahlplanung und Fragebogenrecherche
- Erstellung der statistischen Dokumente
- Rohdatenauswertung und schriftliche Ausarbeitung
Schulungen zu DiGA
Die Expertenschulungen von Ecker + Ecker sind maßgeschneidert und buchbar vor Ort, in Hamburg oder auf Wunsch virtuell.
- Anforderungen an systematische Datenauswertungen und Erprobungsstudien
- Spezielle statistische Anforderungen des BfArM: Primäre Endpunkte, Multiples Testen, Imputationsverfahren u.a.
- Konzept und Planung von DiGA-Studien
- Das Bewertungsverfahren des BfArM
Ansprechpartner
Dr. Claudia Pütz
Tel. +49 (40) 41 33 081-12
diga@ecker-ecker.de