Individualisierte Therapie

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📢Update: am 6. März hat der G-BA in drei weiteren Beschlüssen die patientenindividuelle Therapie (piT) in eine „individualisierte Therapie“ abgeändert. Damit gibt es nach der ersten Änderung am 6. Februar zu Entrectinib insgesamt 4 veröffentlichte Verfahren mit dieser Änderung der zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT).
 
Die von der piT bereits bekannten Ausführungen zur Umsetzung der zVT sind bisher unverändert:
🔠Multi-Komparator-Studie erforderlich
🆎Bei Single-Komparator-Studie ggf. nur Aussagen zu Teilpopulation möglich
🚻Individualisierte Therapieentscheidung vor Gruppenzuordnung notwendig
 
Es bleibt weiterhin abzuwarten, ob eine „Individualisierte Therapie“ zukünftig auch auf weitere Formulierungen der zVT (wie beispielsweise „Patientenindividuell optimierte Standardtherapie“) ausgedehnt wird.
 
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