LSG: Keine erneute Nutzenbewertung wegen neuer Erkenntnisse ohne gesetzliche Grundlage

👀 Bemerkenswerte Entscheidung zur Nutzenbewertung wegen neuer Erkenntnisse gefällt: Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 13. Dezember 2024 (https://lnkd.in/ddvm4gpD)
In der Pressemitteilung begründet das LSG seine Entscheidung wie folgt:
🎤 "Im Hinblick auf die Grundrechtsrelevanz für den pharmazeutischen Unternehmer müssten Inhalt, Zweck und Ausmaß einer erneuten Nutzenbewertung gesetzlich geregelt sein. Dies sei hier nicht der Fall gewesen."
Somit ist im Ergebnis die Anforderung eines Dossiers durch den G BA wegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht zulässig.
Das entspricht in der Tendenz der Sichtweise, die schon das BSG in seinen Entscheidungen zu Trimbow und Soolantra (https://lnkd.in/dPhXqbyX) vertreten hat. Zur Erinnerung: Auch das BSG hat in beiden Nutzenbewertungen die fehlende rechtliche Grundlage moniert.
Damit stellt sich auch die Frage nach der Rechtsgrundlage der geplanten Anpassung der AMNutzenV in Bezug auf EU-HTA.
➡️ Bei Fragen oder Diskussionsbedarf melden Sie sich gerne bei Dr. Thomas Ecker.