Neue Festbeträge

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📉 Festbeträge für Abirateron 94 % unter Original
📈 Festbetragsaufhebung für Kinderarzneimittel lässt Festbetrag für Paracetamol um 151 % steigen

✏️ Am 06.12.2024 hat der GKV-SV Stellungnahmeverfahren für die Festsetzung und Anpassung von Festbeträgen für insgesamt 8 Festbetragsgruppen eingeleitet. Es wird erwartet, dass die neuen Festbeträge frühestens zum 01.04.2025 in Kraft treten.

📉Bei den erstmaligen Festsetzungen für die neuen Festbetragsgruppen liegen die Festbeträge für Abirateron im Durchschnitt über alle Anbieter mit 43 % am weitesten unter den aktuellen Preisen. Janssen müsste den Preis für das Originalprodukt sogar um 94 % senken, um zum Festbetrag verfügbar zu sein.

📉Für Tapentadol liegen die Festbeträge durchschnittlich 33 % unter den aktuellen Preisen, wobei Grünenthal die Preise für Originalarzneimittel um bis zu 83 % senken müsste.

📉Am geringsten  fällt die Differenz zwischen Festbetrag und aktuellem Preis für die Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern und Diuretika aus. Durchschnittlich liegen die Festbeträge für die Dreifach-Fixkombinationen nur 2 % unter dem aktuellen Preisniveau.

📈 Die Anpassung der Festbeträge für 5 Festbetragsgruppen führt zu insgesamt höheren Festbeträgen. Am stärksten steigen die Festbeträge in der Gruppe Paracetamol 2 (Zäpfchen, OTC). Durch die Aufhebung der Festbeträge für Kinderarzneimittel zum 1. Mai 2024 steigen die Festbeträge für die verbliebenen Arzneimittel um durchschnittlich 151 %. Auch in den vier weiteren Festbetragsgruppen steigen die Festbeträge durch die Anpassung durchschnittlich um 7 bis 46 %.

📢Stellungnahmen sind bis zum 07.01.2025 möglich. Ecker + Ecker unterstützt Sie gern dabei.