Festbeträge und Herstellerrabatte für Arzneimittel
Festbeträge für Arzneimittel
Festbeträge für Arzneimittel gibt es seit 1989 in Deutschland. Sie werden für pharmazeutische Unternehmer spätestens mit dem Verlust der Marktexklusivität relevant, teilweise aber auch schon vorher, wenn „Jumbogruppen“ mit patentgeschützten und patentfreien Wirkstoffen gebildet werden. Mit dem AMNOG ist es sogar möglich, Arzneimittel direkt nach Markteinführung in eine Festbetragsgruppe einzuordnen.
Das Festbetragsverfahren folgt definierten Regeln. Das macht es möglich, Festbeträge vorab zu simulieren, Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes zu überprüfen und festbetragsbezogene Erstattungsstrategien zu entwickeln.
Simulation und Überprüfung
- Simulation von Preisänderungen, Packungsänderungen und Marktverschiebungen
- Abschätzen des Risikos eines Festbetrags (auch hinsichtlich einer frühen Nutzenbewertung)
- Prüfung von Gruppenbildungen des G-BA
- Prüfung von Festbetragsvorschlägen des GKV-SV
Stellungnahmen und Anhörungen
- Fachliche Unterstützung bei Stellungnahmen
- Teilnahme an Anhörungen
E + E Festbetragsrechner
Der E + E Festbetragsrechner ist eine bewährte Software zur Prognose von Festbeträgen mit vielen Anwendungsmöglichkeiten für Arzneimittelhersteller und folgenden Merkmalen:
- Übersichtliche und einfache Durchführung der Festbetragsberechnung (Regression)
- Getrennte Vergleichsgrößenberechnung mit übersichtlicher Menüführung entsprechend den Anhörungsunterlagen des G‑BA
- Alle Verfahren zur Vergleichsgrößenberechnung (§ 1 - § 6 Anlage I zum 4. Kapitel der Verfahrensordnung des G‑BA)
- Tabellarische und grafische Ergebnisdarstellung
- Einfacher Datenaustausch mit Excel per Copy & Paste
- Viele einstellbare Berechnungsoptionen (u.a. Berechnungsebenen, Kosten für die Handelsstufen, 20/20-Regel, M-Regel)
- Werkzeuge zur Analyse der Stabilität von Festbetragsprognosen
- Hohe Rechengenauigkeit
- Kontinuierliche Pflege und schnelle Umsetzung von Verfahrensänderungen
Schulungen
Die Expertenschulungen von Ecker + Ecker sind maßgeschneidert und buchbar vor Ort, in Hamburg oder auf Wunsch virtuell.
- Grundlagen: was man über Festbeträge wissen sollte
- Verfahren: gesetzliche Regeln und Gruppenbildung
- Vergleichsgrößen: Konzept, Limitierungen und Berechnung
- Berechnung von Festbeträgen: Vorbereiten, Durchführen und Interpretieren
Herstellerrabatte für Arzneimittel
Für zulasten der GKV abgerechnete Arzneimittel sind vom pharmazeutischen Unternehmer Herstellerrabatte gegenüber den Krankenkassen zu gewähren. Neben dem „klassischen“ Herstellerabschlag von 7% bzw. 6% sind dies der Generikaabschlag sowie das Preismoratorium. Unter bestimmten Umständen kann die Abschlagspflicht (teilweise) entfallen.
Hinter der Anwendung bzw. dem Anfallen der verschiedenen Herstellerrabatte stehen vielfältige Regelungen und je nach Fallkonstellation komplexe Mechanismen und Sonderfälle, die es zu beachten gilt. Das Team von Ecker + Ecker unterstützt Sie gerne bei verschiedenen Fragestellungen.
Portfolioanalyse
- Überprüfung des Arzneimittelportfolios hinsichtlich aktuell gewährter Herstellerrabatte (inkl. Prüfung der EAD-Datei)
- Prüfung historischer Herstellerrabatte
- Ermittlung relevanter Berechnungsparameter für den Generikaabschlag (Ablösegrenze) und das Preismoratorium (Basispreis)
- Sperr- und Senkungsfristen
- Ermittlung von Festbeträgen und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen auf ApU-Ebene
Preisoptimierung
- Optimierung des Herstellererlöses
- Preiserhöhungen im Rahmen des Inflationsausgleichs
- Möglichkeiten der Ablösung und Befreiung vom Generikaabschlag
Preismoratorium bei neu eingeführten PZN
- Überprüfung der Anwendbarkeit des (erweiterten) Preismoratoriums
- Ermittlung des höchstmöglichen (rabattoptimierten) Launchpreises für neue PZN
Schulungen
Die Expertenschulungen von Ecker + Ecker sind maßgeschneidert und buchbar vor Ort, in Hamburg oder auf Wunsch virtuell.
- Grundlagen: was man über Herstellerrabatte wissen sollte
- Gesetzliche Regeln und Berechnungsverfahren nach dem Leitfaden für Herstellerabschläge
- Möglichkeiten der Preisanpassung z.B. durch Inflationsausgleich
- Zusammenhang zwischen Festbetrag und Herstellerabschlägen
- Spezielle Regelungen für Kinderarzneimittel und versorgungskritische Wirkstoffe
Ansprechpartner
Janine Leismann
Tel. +49 (40) 41 33 081-26