Aktuelle Bewertungs- und Erprobungsverfahren
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Beratungen nach § 137h Abs. 6 SGB V
Indikation: Vasospasmus zerebraler Arterien nach Subarachnoidalblutung
Fristen:
- Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 10.12.2020
- Ende des Stellungnahmeverfahrens: 08.01.2021
- Status: Beratung - Stellungnahmeverfahren eingeleitet
Hintergrund:
Prüfung, ob die Methode dem Bewertungsverfahren nach 137h SGBV unterfällt.
https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/41
Indikation: Patientinnen und Patienten mit Indikation zur Lebertransplantation
Fristen:
- Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 12.11.2020
- Ende des Stellungnahmeverfahrens: 11.12.2020
- Status: Beratung - Stellungnahmeverfahren eingeleitet
Hintergrund:
Prüfung, ob die Methode dem Bewertungsverfahren nach 137h SGBV unterfällt.
https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/38
Indikation: Patientinnen und Patienten mit Indikation zur Lungentransplantation
Fristen:
- Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 12.11.2020
- Ende des Stellungnahmeverfahrens: 11.12.2020
- Status: Beratung - Stellungnahmeverfahren eingeleitet
Hintergrund:
Prüfung, ob die Methode dem Bewertungsverfahren nach 137h SGBV unterfällt.
https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/39
Indikation: inoperables primäres und des oligometastatisches nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom
Fristen:
- Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 22.10.2020
- Ende des Stellungnahmeverfahrens: 20.11.2020
- Status: Beratung - Beschlussfassung wird vorbereitet
Hintergrund:
Prüfung, ob die Methode dem Bewertungsverfahren nach 137h SGBV unterfällt.
https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/34
Bewertungen nach § 137h SGB V
Indikation: Herzkrankheit, koronare
Fristen:
- Beginn des Bewertungsverfahrens: 04.11.2020
- Status: Bewertungsverfahren eingeleitet
Hintergrund:
Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt.
https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/21
› Endovaskuläre Implantation eines Stentgrafts mit Klappenelement bei Trikuspidalklappeninsuffizienz
Indikation: Trikuspidalklappeninsuffizienz
Fristen:
- Beginn des Bewertungsverfahrens: 09.11.2020
- Status: Bewertungsverfahren eingeleitet
Hintergrund:
Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt.
https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/37
Indikation: Tremor, essentiell
Fristen:
- Beginn des Bewertungsverfahrens: 13.11.2020
- Beginn Informationsergänzung: 27.11.2020
- Ende Informationsergänzung: 26.12.2020
- Status: Informationsergänzung eingeleitet
Hintergrund:
Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt. Mit dieser Bekanntmachung eröffnet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) allen Krankenhäusern, die eine Erbringung der o. g. Methode vorsehen, sowie den jeweils betroffenen Medizinprodukteherstellern die Möglichkeit zur Einreichung weiterer Informationen zur Methode.
https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/40#eingangsbestatigung
Indikation: Herzinsuffizienz
Fristen:
- Beginn des Bewertungsverfahrens: 03.11.2020
- Beginn Informationsergänzung: 27.11.2020
- Ende Informationsergänzung: 26.12.2020
- Status: Informationsergänzung eingeleitet
Hintergrund:
Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt. Mit dieser Bekanntmachung eröffnet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) allen Krankenhäusern, die eine Erbringung der o. g. Methode vorsehen, sowie den jeweils betroffenen Medizinprodukteherstellern die Möglichkeit zur Einreichung weiterer Informationen zur Methode.
https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/35
Indikation: Diabetes mellitus Typ 2
Fristen:
- Beginn des Bewertungsverfahrens: 02.11.2020
- Beginn Informationsergänzung: 16.11.2020
- Ende Informationsergänzung: 15.12.2020
- Status: Informationsergänzung eingeleitet
Hintergrund:
Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt. Mit dieser Bekanntmachung eröffnet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) allen Krankenhäusern, die eine Erbringung der o. g. Methode vorsehen, sowie den jeweils betroffenen Medizinprodukte-
herstellern die Möglichkeit zur Einreichung weiterer Informationen zur Methode.
https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/18#eingangsbestatigung
Indikation: Bronchitis, chronisch
Fristen:
- Beginn des Bewertungsverfahrens: 02.11.2020
- Beginn Informationsergänzung: 16.11.2020
- Ende Informationsergänzung: 15.12.2020
- Status: Informationsergänzung eingeleitet
Hintergrund:
Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt. Mit dieser Bekanntmachung eröffnet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) allen Krankenhäusern, die eine Erbringung der o. g. Methode vorsehen, sowie den jeweils betroffenen Medizinprodukte-
herstellern die Möglichkeit zur Einreichung weiterer Informationen zur Methode.
https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/29
Indikation: Harnröhrenstriktur
Fristen:
- Beginn des Bewertungsverfahrens: 02.11.2020
- Beginn Informationsergänzung: 16.11.2020
- Ende Informationsergänzung: 15.12.2020
- Status: Informationsergänzung eingeleitet
Hintergrund:
Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt. Mit dieser Bekanntmachung eröffnet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) allen Krankenhäusern, die eine Erbringung der o. g. Methode vorsehen, sowie den jeweils betroffenen Medizinprodukte-
herstellern die Möglichkeit zur Einreichung weiterer Informationen zur Methode.
https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/36