Aktuelle Bewertungs- und Erprobungsverfahren

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Beratungen nach § 137h Abs. 6 SGB V

Indikation: Vasospasmus zerebraler Arterien nach Subarachnoidalblutung

Fristen:

  • Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 10.12.2020
  • Ende des Stellungnahmeverfahrens: 08.01.2021
  • Status: Beratung - Stellungnahmeverfahren eingeleitet

Hintergrund:

Prüfung, ob die Methode dem Bewertungsverfahren nach 137h SGBV unterfällt.

 

https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/41

Indikation: Patientinnen und Patienten mit Indikation zur Lebertransplantation

Fristen:

  • Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 12.11.2020
  • Ende des Stellungnahmeverfahrens: 11.12.2020
  • Status: Beratung - Stellungnahmeverfahren eingeleitet

Hintergrund:

Prüfung, ob die Methode dem Bewertungsverfahren nach 137h SGBV unterfällt.

 

https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/38

Indikation: Patientinnen und Patienten mit Indikation zur Lungentransplantation

Fristen:

  • Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 12.11.2020
  • Ende des Stellungnahmeverfahrens: 11.12.2020
  • Status: Beratung - Stellungnahmeverfahren eingeleitet

Hintergrund:

Prüfung, ob die Methode dem Bewertungsverfahren nach 137h SGBV unterfällt.

 

https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/39

Indikation: inoperables primäres und des oligometastatisches nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom

Fristen:

  • Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 22.10.2020
  • Ende des Stellungnahmeverfahrens: 20.11.2020
  • Status: Beratung - Beschlussfassung wird vorbereitet

Hintergrund:

Prüfung, ob die Methode dem Bewertungsverfahren nach 137h SGBV unterfällt.

 

https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/34

Bewertungen nach § 137h SGB V

Indikation: Herzkrankheit, koronare

Fristen:

  • Beginn des Bewertungsverfahrens: 04.11.2020
  • Status: Bewertungsverfahren eingeleitet

Hintergrund:

Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt.

 

https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/21

Indikation: Trikuspidalklappeninsuffizienz

Fristen:

  • Beginn des Bewertungsverfahrens: 09.11.2020
  • Status: Bewertungsverfahren eingeleitet

Hintergrund:

Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt.

 

https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/37

Indikation: Tremor, essentiell

Fristen:

  • Beginn des Bewertungsverfahrens: 13.11.2020
  • Beginn Informationsergänzung: 27.11.2020
  • Ende Informationsergänzung: 26.12.2020
  • Status: Informationsergänzung eingeleitet

Hintergrund:

Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt. Mit dieser Bekanntmachung eröffnet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) allen Krankenhäusern, die eine Erbringung der o. g. Methode vorsehen, sowie den jeweils betroffenen Medizinprodukteherstellern die Möglichkeit zur Einreichung weiterer Informationen zur Methode.

 

https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/40#eingangsbestatigung

Indikation: Herzinsuffizienz

Fristen:

  • Beginn des Bewertungsverfahrens: 03.11.2020
  • Beginn Informationsergänzung: 27.11.2020
  • Ende Informationsergänzung: 26.12.2020
  • Status: Informationsergänzung eingeleitet

Hintergrund:

Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt. Mit dieser Bekanntmachung eröffnet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) allen Krankenhäusern, die eine Erbringung der o. g. Methode vorsehen, sowie den jeweils betroffenen Medizinprodukteherstellern die Möglichkeit zur Einreichung weiterer Informationen zur Methode.

 

https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/35

Indikation: Diabetes mellitus Typ 2

Fristen:

  • Beginn des Bewertungsverfahrens: 02.11.2020
  • Beginn Informationsergänzung: 16.11.2020
  • Ende Informationsergänzung: 15.12.2020
  • Status: Informationsergänzung eingeleitet

Hintergrund:

Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt. Mit dieser Bekanntmachung eröffnet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) allen Krankenhäusern, die eine Erbringung der o. g. Methode vorsehen, sowie den jeweils betroffenen Medizinprodukte-
herstellern die Möglichkeit zur Einreichung weiterer Informationen zur Methode.

 

https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/18#eingangsbestatigung

Indikation: Bronchitis, chronisch

Fristen:

  • Beginn des Bewertungsverfahrens: 02.11.2020
  • Beginn Informationsergänzung: 16.11.2020
  • Ende Informationsergänzung: 15.12.2020
  • Status: Informationsergänzung eingeleitet

Hintergrund:

Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt. Mit dieser Bekanntmachung eröffnet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) allen Krankenhäusern, die eine Erbringung der o. g. Methode vorsehen, sowie den jeweils betroffenen Medizinprodukte-
herstellern die Möglichkeit zur Einreichung weiterer Informationen zur Methode.

 

https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/29

Indikation: Harnröhrenstriktur

Fristen:

  • Beginn des Bewertungsverfahrens: 02.11.2020
  • Beginn Informationsergänzung: 16.11.2020
  • Ende Informationsergänzung: 15.12.2020
  • Status: Informationsergänzung eingeleitet

Hintergrund:

Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt. Mit dieser Bekanntmachung eröffnet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) allen Krankenhäusern, die eine Erbringung der o. g. Methode vorsehen, sowie den jeweils betroffenen Medizinprodukte-
herstellern die Möglichkeit zur Einreichung weiterer Informationen zur Methode.

 

https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/36